Eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe. Sie soll allen zugänglich sein und für alle bezahlbar bleiben. Durch die Privatisierung der öffentlichen Spitäler werden sie zu Gewinnstreben verpflichtet. Behandlungen, die «rentieren», werden bevorzugt – andere möglichst abgeschoben. Der Gewinn kann besonders gesteigert werden, wenn beim grössten Ausgabeposten, dem Personal, gespart wird. Damit steigt der Druck aufs Personal; die Hektik nimmt zu und damit auch die Fehler – die für die Patientinnen und Patienten fatale Folgen haben können. Darum sind die  Gesetze über die Kantonsspital Winterthur AG über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland AG abzulehnen.

Die Fremdsprachen-Initiative leistet keinen Beitrag für einen verbesserten Fremdsprachenunterricht. Dass der Fremdsprachenunterricht in vielen Schulen verbessert werden kann, ist kein Grund, ein zeitgemässes, auf die Entwicklung der Kinder ausgerichtetes System abzuschiessen. Eine stärkere Unterstützung der Lehrkräfte in der Ausbildung und im Unterricht würde dem Sprachenerwerb besser dienen und damit den Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis in unserer viersprachigen Schweiz fördern. Primarschülerinnen und Eltern, die in einen anderen Kanton ziehen, werden mit einem anderen Fremdsprachenkonzept konfrontiert werden; es fehlt ihnen die Vorbildung in Französisch oder der Kanton hat eine andere erste Fremdsprache im Lehrplan. Die Verfassung verlangt eine Harmonisierung der kantonalen Schulsysteme; dem widerspricht die Fremdspracheninitiative und sie ist deshalb abzulehnen.