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17.3011 | Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt | Amtliches Bulletin | Das Schweizer Parlament
Die Nachfrage nach postalischen Dienstleistungen verändert sich, das ist unbestritten. Die Post muss sich auch anpassen. Das muss aber sozialverträglich und gesellschaftsverträglich passieren. Die Hauruck-Übung, mit der gegenwärtig Hunderte von Poststellen geschlossen werden sollen, kommt einem Kahlschlag gleich - nun auch in urbanen Gebieten. Es ist nicht einfach der bequeme Zugang für Einwohnerinnen, der verschwindet. Geht der Gemeinde ein Vollangebot an Postdienstleistungen verloren, verliert die Gemeinde oder ein Stadtquartier viel an Attraktivität. Das hat Signalwirkung: Firmen verschwinden, neue wählen schon gar nicht eine postlose Gemeinde, andere Dienstleistungen ziehen in der Folge ebenfalls weg. Der volkswirtschaftliche Schaden, der angerichtet wird, wird auch mit der Gewinnablieferung der Post an den Bund nicht aufgewogen. Ein Schliessungsentscheid darf nicht einfach durch eine billige Kosten-Nutzen-Analyse der Post allein gefällt werden. Es müssen raumplanerische, gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Ziele und Kosten berücksichtigt werden. Es braucht ein Schliessungsmoratorium, bevor mit einem Fait accompli unwiderruflich weisse Versorgungsflächen geschaffen werden. Die Motion 17.3011 fordert sogenannt gleich lange Spiesse für Post und private Anbieter. In Wahrheit werden ungleiche Spiesse verlangt, indem Teilleistungen der Grundversorgung der Post privaten Anbietern freigegeben werden. Das ist Rosinenpickerei. Wir wollen nicht, dass sich die Privaten dort bedienen können, wo Gewinne möglich sind, aber keinen Beitrag an eine flächendeckende Grundversorgung leisten müssen. Darum bitten wir Sie, den Ablehnungsantrag zu unterstützen. Mit der Motion 17.3012 zur Postgesetzgebung soll die Erreichbarkeit der postalischen Grundversorgung regional differenziert bestimmt werden. Bediente Zugangspunkte, auch für den Zahlungsverkehr, sollen in zwanzig Minuten mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss erreichbar sein. Bei Auslagerungen in Postagenturen haben diese alle logistischen Produkte der Post und auch Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs anzubieten. Zudem müssen die Betreiber der Agenturen für ihre Leistungen mindestens kostendeckend entschädigt werden. Diese Motion unterstützen wir.
Votum im Nationalrat, 30.5.17