"Förderung des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus. Vorkaufsrecht für Gemeinden"

Votum im Nationalrat am 15. Juni 2017

Meine Motion 15.3651, "Förderung des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus. Vorkaufsrecht für Gemeinden", verlangt, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass die Gemeinden ein fakultatives Vorkaufsrecht zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus erhalten und dass er die Bedingungen dafür festlegt.


Eine vom Bundesrat 2014 eingesetzte Arbeitsgruppe anerkennt, dass es in vielen Regionen für Familien, Personen in Ausbildung und auch Betagte immer schwieriger wird, zahlbaren Wohnraum zu finden. Viele Gemeinden stehen unter Druck und suchen nach Möglichkeiten, eine gute Durchmischung in ihrer Gemeinde zu erhalten. Sie versuchen, Familien in der Gemeinde zu haben, weil das eben auch sehr wichtig für das Gemeindeleben ist. Sie versuchen, dem überteuerten Wohnraum etwas entgegenzusetzen, ihnen fehlt aber häufig geeignetes Bauland.
Das ist nicht ein Thema, das nur sozial stark belastete Gemeinden betrifft, nein, es sind auch zum Beispiel die Zürichsee-Gemeinden, sehr reiche Gemeinden, die merken, dass das Gemeindeleben ohne Familien verarmt. Sie suchen nach Möglichkeiten, hier etwas für die Durchmischung zu tun. Die Arbeitsgruppe des Bundesrates schlägt als ein mögliches Instrument für wohnpolitische Aktivitäten für die Gemeinden ein fakultatives Vorkaufsrecht zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus vor. Gleichzeitig bestätigt der Bericht aber auch, dass dafür ein effektives öffentliches Interesse besteht.
Das Bundesamt für Wohnungswesen empfahl 2014 dem Bundesrat, eine positive Haltung zum Vorkaufsrecht für die Gemeinden einzunehmen. Es schrieb: "Ein fakultatives, preislich nicht limitiertes und vielfältig eingeschränktes Vorkaufsrecht der Gemeinde würde jedoch der Umsetzung der in Artikel 108 der Bundesverfassung, Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, formulierten Aufgabe dienen und wäre durch ein öffentliches Interesse legitimiert." Darum ist es für mich unverständlich, dass der Bundesrat auf die Umsetzung dieser aus dem wohnungspolitischen Dialog zwischen Bund, Kantonen und Städten entstandenen Idee verzichtet.
Ein fakultatives Vorkaufsrecht würde es denjenigen Gemeinden, die besonders von der Verknappung von preisgünstigem Wohnraum betroffen sind und denen kein eigenes Bauland zur Verfügung steht, ermöglichen, eine aktive Landpolitik zugunsten eines preisgünstigen Wohnungsbaus zu betreiben. Gemeinden, die das Vorkaufsrecht nicht anwenden wollen, sollen von vornherein auch darauf verzichten können. Die Gemeinden können wählen, ob sie mit privaten Investoren oder mit gemeinnützigen Wohnbauträgern zusammenarbeiten wollen.
In den meisten Gemeinden wird die Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts der Gemeindeversammlung oder dem Parlament vorgelegt; das heisst, ein solcher Kauf würde durch die Legislative legitimiert. Damit würde aber der boden- und wohnungspolitische Spielraum der Gemeinden erweitert. Da ein Vorkaufsrecht einen Markteingriff darstellt, ist es aber gerechtfertigt, dass es eng definiert wird. So soll es etwa zeitlich limitiert sein und preislich unlimitiert.
Der Bundesrat begründet seine Ablehnung damit, dass sich der Wohnungsmarkt entspannt habe. Das stimmt für viele Regionen nicht, und es stimmt insbesondere für preisgünstigen Wohnraum nicht. Es ist ausserordentlich bedauerlich, dass der Bundesrat einerseits ein öffentliches Interesse an einem Vorkaufsrecht für Gemeinden anerkennt, ihnen das Instrument dann aber andererseits nicht in die Hand geben will.
Ich bitte Sie darum, dem Bundesrat etwas nachzuhelfen, damit er nicht nur Erkenntnisse sammelt, sondern sich auch für die Umsetzung dieser Erkenntnisse einsetzt.

Der Nationalrat lehnte die Motion mit 133 Nein zu 52 Ja bei 4 Enthaltungen ab.