Begrenzung des Pendlerabzuges – Steigen nun die Mieten?

Die eidgenössischen Räte haben mit der Begrenzung des Pendlerabzuges auf 3000 Franken in der Steuererklärung einen wegweisenden Entscheid gefällt. Die Mehreinnahmen bei den direkten Bundessteuern werden als Bestandteils der FABI-Vorlage (Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur) dem öffentlichen Verkehr zukommen.  Viel bedeutender ist aber die Wirkung, die in der Raumplanung und der Verkehrspolitik erzielt werden. Wer heute seinen Wohntraum im idyllischen Thurgau oder im Freiamt verwirklicht hat, wohnt günstiger als in der Stadt oder der Agglomeration und belastet, wenn er das Auto zum Pendeln benützt, das Verkehrssystem und die Umwelt. Wieso soll er dann dafür noch mit tieferen Steuern belohnt werden?

 

Der Erfolg des öffentlichen Verkehrs hat die Pendlerdistanzen massiv erhöht. Ist man früher von Frauenfeld oder Brugg nach Zürich gependelt, kann heute in der fast gleichen Zeit auch von Biel oder Fribourg gependelt werden. Je näher beim Arbeitsplatz gewohnt werden kann, desto weniger werden Schiene und Strasse belastet, und umso häufiger kann der Arbeitsweg auf sicheren und direkten Fuss- und Velowegverbindungen bewältigt werden. Das verbessert die Aufenthaltsqualität im Quartier, fördert die Gesundheit und verhindert die weitere Zersiedelung.

Natürlich löst die Begrenzung des Pendlerabzuges nicht alle Probleme. Der Wohnraum in der Nähe der Arbeitsplatzgebiete ist heute schon knapp und die Umweltbelastung ist häufig um eine Vielfaches höher: Strassen-, Bahn- oder Fluglärm, Luftbelastung, wenig familienfreundliche Umgebung, knapper Grünraum. Ausserdem erfordert die höhere Mobilität auf dem Arbeitsmarkt eine flexiblere Haltung beim Arbeitsweg und viele Arbeitnehmende müssen beim Stellenwechsel einen längeren Weg akzeptieren.

Der Druck auf den günstigen Wohnraum wird sicher steigen. Wer in einer günstigen Genossenschaftswohnung wohnt, findet in der Nähe des neuen Arbeitsplatz allzu selten eine vergleichbare Wohnung. Die viel stärkere Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist deshalb unabdingbar.  Nicht nur in der Agglomeration, sondern auch in den Landgemeinden. Dabei müssen auch die in die Jahre gekommenen Einfamilienhausquartiere zur Disposition stehen.  Statt freistehende und energiefressende Einfamilienboxen können attraktive, gemeinnützige Wohnsiedlungen stehen, die Studenten, Familien und Betagten bezahlbaren Wohnraum schaffen.  Das wird eher zu günstigen Mieten führen als die Zersiedelung durch das steuerbegünstigte Pendeln.