Es ist den Kantonsrätinnen und Kantonsräten, die das Referendum gegen die Revision Planungs- und Baugesetzes, PBG, für spezielle Energiezonen ergriffen haben, zu Gute zu halten, dass sie versuchen, anlässlich einer eigentlich unproblematischen Gesetzes­änderung eine Grundsatzdiskussion über die Energiewende zu lancieren. Eine Diskussion um das Potential der erneuerbaren Energien ist angesichts der anstehenden Debatten um die Energiewende hochwillkommen. Den grössten Beitrag zur Erhöhung der Energie­effizienz, zum Ersatz der fossilen Energien und zum Verzicht auf Kernenergie können die Liegenschaften leisten, darum eignet sich dazu ganz besonderes ein angepasstes PBG.

 

Interessant ist aber, dass es ausgerechnet Vertreter derer Parteien sind, die immer auf die Volksrechte verweisen, kein neues Recht für die Stimmberechtigten wollen. Diese erhalten nämlich an den Gemeindeversammlungen bei Anpassungen der Bau- und Zonenordnung das Recht, Zonen zu bezeichnen, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien eignen. Die Revisionsgegner fürchten sich aber offenbar davor, dass die PBG-Bestimmung den Stimmberechtigten die Möglichkeit eröffnet, eine Diskussion um die Energiepolitik in den Gemeinden zu provozieren.

 

Mit der Kann-Formulierung in der Vorlage, wird jedoch keine Gemeinde verpflichtet, eine erhöhte Nutzung von erneuerbaren Energien gegenüber heute anzuwenden. Für Neubauten wird dies von verantwortungsbewussten Bauherren heute sowieso schon angewendet und bei Altbauten würde eine angepasste Bestimmung nur bei Totalsanierungen greifen. Das letzte Wort, die neue Bestimmung anzuwenden werden aber immer die Stimmberechtigten haben.

 

Es ist doch sonnenklar, auch Mieter und verantwortungsbewusste Hauseigentümerinnen wollen saubere Luft und eine gesunde Umwelt.

Ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Mieten und der Nutzung erneuerbarer Energien besteht nicht - jedenfalls nicht im negativen Sinne. Die Mietkosten entstehen hauptsächlich aus den Gebäude- und Landkosten, der Wohnlage, dem Wohungsgrundriss und der Marktsituation. Ob ein Gebäude letztlich mit Öl, Gas oder Erdwärme beheizt wird, führt zu einer Kostendifferenz im Promillebereich der Unterhaltskosten, die zukünftig eher zu Gunsten der umweltfreundlichen Erdwärme ausfällt.

Werden Gebäude nicht saniert oder mit teuren Energien versorgt, trägt alleine die Mieterschaft die Folgen höherer Nebenkosten. Die Entwicklung der Preise der Nicht-Erneuerbaren Energien sind nicht bekannt, ein signifikanter Anstieg ist durch unberechenbare politische Einflüsse durchaus denkbar. Einmal installiert sind dagegen die Kosten für die Nutzung von Erdwärme, der Sonnenenergie oder Holz aus der Region stabil und berechenbar.  Die Vorlage wird sich über kurz oder lang auch finanziell für die Mieterinnen und Mieter lohnen.

Die „Schönheitssanierungen“, und nicht die energetischen Sanierungen, sind es, die die Preise nach oben treiben. Die Energiekosten in den Nebenkosten sinken, wenn z.B. Fenster ersetzt werden. Und der Wohnkomfort steigt, wenn es nicht immer in die Wohnung „reinzieht“ und die Lärmemissionen geringer werden.