Es gibt vier gute Gründe, mit den Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer schnell Schluss zu machen:

-         Sie verstossen gegen verfassungsmässige Grundsätze

-         Sie verhindern, dass Bund und Kantone höhere Steuereinnahmen erhalten

-         Sie verletzen das Gerechtigkeitsempfinden der Schweizer Steuerpflichtigen

-         Sie provozieren unnötigen Druck auf die Schweiz

Im Ständerat hat auch Bundesrätin Widmer Schlupf eingeräumt, dass die Pauschalbesteuerung  eine verfassungsrechtliche Gratwanderung wäre. Fiskalischen Überlegungen, die eine Ausnahme von den Besteuerungsgrundsätzen erlaubten, rechtfertigten das System der Privilegien nicht. Die angeführten Gründe für eine Ausnahme, nämlich der daraus resultierende wirtschaftliche Nutzen, können aber nicht mehr wirklich belegt werden.

 

Dass die Pauschalbesteuerung einen finanziellen Vorteil für Bund und Kantone haben soll, kann heute nach der Abschaffung der Steuer im Kanton Zürich am 1.1.2011 auch mit Zahlen widerlegt werden.

Die Abschaffung führt zu höheren Einnahmen und sie zahlt sich somit aus.

Die Gegnerinnen der Abschaffung der Privilegien für reiche Ausländer widersprechen dem, indem sie die tatsächlichen Verhältnisse nur unvollständig darstellen. Die Behörden, die noch vor vier Jahren die Abschaffung vehement bekämpft haben, können nicht zugeben, wie falsch sie die Situation eingeschätzt haben.

Es hat im Kanton Zürich zwar abwandernde Millionäre gegeben, doch keine Steuerausfälle. Dies obwohl angeführt wird, dass von 201 Pauschalbesteuerten 46% den Kanton verlassen hätten. Davon ist ein Drittel ins Ausland gezogen, d.h. nicht mal jeder sechste hat die Schweiz verlassen. Der Effekt mit den höheren Steuereinnahmen wäre noch viel ausgeprägter gewesen, wenn in der ganzen Schweiz die Pauschalbesteuerung schon abgeschafft gewesen wäre. Von den Profiteuren, die in einen anderen Kanton abgewandert sind, wäre sicher ein Teil im Kanton geblieben und hätte nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihre Steuern bezahlt. Tatsächlich haben auch einige Ausländer nach der Abschaffung 2011 weniger Steuern bezahlen müssen. Wie stark dies durch einmalige Effekte bedingt war – z.B. durch die Situation auf dem Finanzmarkt oder durch private Investitionen – ist nicht bekannt. Die Kantone unterziehen sich bereits heute einem unsinnigen Steuerwettbewerb. Die Abschaffung der Steuerprivilegien für Reiche würde diesen ruinösen Wettstreit wenigstens in einem kleinen, engbegrenzten Bereich mildern.

Eine Untersuchung der Uni Lausanne hat errechnet, dass bereits dann, wenn nur 1/3 der Pauschalbesteuerten in der Schweiz verbleiben würden und ordentlich Steuern zahlten, die Summe der Steuereinnahmen höher wären. Und das Beispiel des Kantons Zürich zeigt, dass es eben noch andere Kriterien gibt für die Wahl des Wohnsitzes und dass auch die ordentliche Steuerbelastung für Vermögende in der Schweiz sehr attraktiv ist. Die Gegner der Abschaffung ignorieren das Standortpotential der Schweiz und ihr einziges Kriterium, die Lebensqualität zu beurteilen, ist die Höhe der Steuerrechnung.

Genau wie heute ist auch während des kantonalen Abstimmungskampfes mit grossen Lettern vor den Verlusten bei den Steuereinnahmen gewarnt worden. Die Stimmberechtigten haben sich nicht beirren lassen und Recht behalten. Aber auch einige bürgerliche Finanzvorstände betroffener Gemeinden, die die Abschaffung der Pauschalbesteuerung unterstützt haben. Und diverse vermögende Zürcher Steuerpflichtige, die offen für die Abschaffung votiert haben. Auch hier geht es auch um die Steuergerechtigkeit. Es ist einfach nicht begründbar, wieso bei den Schweizer Steuerpflichtigen die Steuererklärung genau kontrolliert wird – wenn oft auch nicht allzu gründlich. Bei vermögenden Ausländern wird oft nicht einmal nachgeschaut, ob sie sich tatsächlich hier aufhalten und auch wirklich keine kaschierte Erwerbstätigkeit vorliegt.

Dass die Steuerprivilegien ungerecht sind, bestreiten ja nicht einmal ihre Anhänger. Damit wird die Steuermoral der Pflichtigen untergraben und das Vertrauen in die Behörden, die die Grundsätze der Verfassung beachten sollen, nachhaltig erschüttert. Dass die Finanzdirektorinnen und –direktoren der Kantone, die die Steuerprivilegien abgeschafft haben, Hand geboten haben für den faulen Kompromiss des indirekten Gegenvorschlages, ist eine krasse Missachtung des Volkswillens und auf Grund der mittlerweile bekannten Daten auch aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht mehr begründbar.

Wegen der Pauschalbesteuerung steht die Schweiz wieder in der Kritik der OECD als Steuerschlupfloch. Wenn die wirtschaftlichen Nachteile der Pauschalbesteuerung für Bund und Kantone gegeben ist, ist es nur dumm, aus lauter Trotz gegen die Forderungen des Auslands das auch finanziell  unnütze System aufrecht zu erhalten. Wenn wir schon einmal mit der OECD in Steuerfragen gleichlautende Interessen haben, so sollten wir das nutzen und nicht den Widerstand am falschen Objekt kultivieren.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ zu unterstützen.