Gerecht, moderat und sinnvoll eingesetzt. So lässt sich die Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform umschreiben.

Gerecht, weil sie Erbschaften wie Einkommen erfasst, für die nota bene der Erbe selten eine Leistung beigetragen hat. Nachlässe bis zwei Millionen werden gar nicht erfasst und für die Beträge, die zwei Millionen übersteigen gilt ein Satz von 20%.

Damit ist die Abschöpfung moderat, denn der grösste Teil der Nachlässe sind so steuerbefreit. Geht ein Haus von den Eltern auf die Erben über, so wird ein Steuerwert von vier Millionen steuerfrei weitergegeben, da der Freibetrag pro einzelner Nachlass gilt. So wenig wie das Elternhaus betroffen ist, wie uns die Gegner weis machen wollen, so wenig sind die KMU betroffen. In der Verfassung wird bestimmt, dass der Weiterbestand und die Arbeitsplätze gesichert werden müssen. Es ist nicht zu erwarten, dass das bürgerlich dominierte Parlament eine kmu-feindliche Umsetzung beschliessen wird.

 

Gemäss einer Studie der Uni Lausanne kann mit jährlichen Einnahmen von etwa 6 Milliarden gerechnet werden. Davon geht ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel werden zu Gunsten der AHV eingesetzt. In der Diskussion um Sicherung unserer Altersvorsorge wäre dies ein willkommener Beitrag der sehr hohen Nachlässe, der der gesamten Bevölkerung zu Gute kommt. Damit könnten zum Beispiel die AHV-Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge entlastet werden. Tiefere Lohnnebenkosten und höhere Nettolöhne nützten sowohl der Wirtschaft wie dem Konsum.

Der obere Teil der sehr hohen Vermögen sind oft durch nicht belastete Gewinne an der Börse oder durch die Wertsteigerung von Liegenschaften entstanden. Darum hat die Erbschaftssteuer auch nichts mit Neid zu tun. Schliesslich waren die Gesamtleistung der Gesellschaft und des wirtschaftlichen Umfeldes für den Vermögenszuwachs mitverantwortlich, davon soll die Bevölkerung einen ganz kleinen Teil zurück erhalten.