Die Alpiq möchte ihre AKW’s verschenken und die Axpo will die notwendigen Mittel für die aktualisierten Sicherheitsauflagen ihrer AKW’s nicht mehr aufbringen.

Bin ich im falschen Film? Bis vor kurzem glaubte ich, die AKW-Betreiber möchten ihre Meiler möglichst lange laufen lassen, damit sie lange Geld verdienen können - und sie später bereit sind, den Rückbau ihrer Anlagen und die Entsorgung des Atommülls zu finanzieren. Nun stellen sie fest, dass sie für jede Kilowattstunde Atomstrom drauflegen. Auch die Aktionäre der Stromkonzerne verlieren somit Geld. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind über die Beteiligung der Städte und Kantone an EKZ, Axpo und anderen Gesellschaften auch Sie und ich. Noch wagen die Besitzer nicht, den Betreibern das Abschalten zu befehlen, obwohl sie über die Partnerschaftsverträge den Betreibern die vereinbarten viel zu hohen Kosten für den Atomstrom bezahlen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der AKW-Betreiber nach Schadenersatz bei vorzeitigem Abschalten geradezu lächerlich. Wird mit der Annahme der Atomausstiegsinitiative ein fixes Abschaltdatum beschlossen – für Mühleberg und Beznau 1+2 wären dies 2017, für Gösgen 2024 und für Leibstadt 2029 – würden Verhandlungen zwischen Bund und den Betreibern für die Kostentragung aufgenommen. In der heutigen Situation mit den laufenden Defiziten wird es für die Gesellschaften schwierig sein, einen Schaden wegen «vorzeitigen» Abschaltens zu belegen. Eine Klärung wäre aber sicher für beide Seiten von Vorteil.

Die Stromkonzerne sollten froh sein, könnten sie die nukleare Hypothek aus ihrer Bilanz entfernen. Statt Aktiven zu vernichten, könnten sie sich auf die neue Situation einstellen. Mit den eingesparten Mitteln investierten sie in erneuerbare Energien und in Speicherkapazitäten, damit der überschüssige Wasser-, Sonnen- und Windstrom auch in Zeiten mit ungünstigen Wetterbedingungen zur Verfügung steht. Bis zum Abschalten des letzten AKW’s 2029 bleibt genügend Zeit für die Umstellung auf eine saubere und sichere Stromversorgung. Eine Stromlücke gibt es nicht und wird es nicht geben.

In der Schweiz laufen die weltweit ältesten Atomkraftwerke. Dass nun ein Betreiber trotzdem die erhöhten Sicherheitsauflagen nicht erfüllen will, ist unverantwortlich. Es ist unbestritten, dass mit zunehmendem Alter auch die Sicherheitsrisiken zunehmen. Nur mit einer Begrenzung der Betriebsdauer auf 45 Jahre und dem geordneten Ausstieg können wir verhindern, dass wir uns selbst, unsere Kinder und unsere Enkel weiterhin einer unkontrollierbaren Gefährdung aussetzen. Niemand hat Tschernobyl und Fukushima seinerzeit für möglich gehalten - passiert sind die Katastrophen trotzdem.

Hätte das Parlament mit dem Massnahmenplan zur Energiewende 2050 auch grosszügigere, aber begrenzte Laufzeiten festgelegt, wäre das Volksbegehren zurückgezogen worden. Auf Druck der Stromlobby hat das Parlament die Begrenzung gestrichen. So obliegt es nun der Stimmbevölkerung mit der Annahme der Volksinitiative, den geordneten Ausstieg zu befehlen.