Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich

Medienmitteilung
Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2017“
(enthält den Bericht über den Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) im Jahr 2016)
Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2017 veröffentlicht. Er enthält den Bericht über den
Zürcher Fluglärm Index (ZFI) 2016.
Mit dem Zürcher Fluglärmindex wird die Zahl der durch Fluglärm stark belästigten oder im Schlaf gestörten
Personen gemessen. Er bezieht sich ausschliesslich auf den Lärm des Flughafens Zürich. Der
Wert darf nicht höher sein als 47'000.
Im Jahr 2016 betrug die Zahl der belästigten oder im Schlaf gestörten Menschen 64‘110. Die Zunahme
dieser Zahl liegt innerhalb eines einzigen Jahres (2015 bis 2016) bei 3.54%. Die Überschreitung
des Referenzwertes liegt mittlerweile bei 36%. Gegenüber dem Referenzwert beträgt der Anstieg der
im Schlaf gestörten Menschen sogar volle 76%.
Im 10-Jahresrückblick zeigt sich, dass der Anstieg des ZFI-Wertes infolge der Bevölkerungszunahme
17% und infolge des Flugbetriebs 21% beträgt. Der Flugbetrieb wird also immer lauter.
Zu beachten ist, dass die Umflottung auf moderenere Flugzeuge diesen Trend nicht ändert, weil die
neuen Flugzeuge zwar mehr Passagiere befördern, aber in Flughafennähe nicht leiser sind als die
alten. Zudem fliegen viele der bei der Swiss ausgeflotteten lauten Airbus A 340 weiterhin ab Zürich.
Die Zahl der Flugbewegungen in der sensiblen Nachtzeit nach 22:00 Uhr steigt ungebrochen.
Äusserst beunruhigend ist in diesem Zusammenhang die Bemerkung im Bericht (S53), dass in dieser
sensiblen Zeit zu den bereits belegten 9‘000 Start- und Landefenster weitere 4‘000 solche Slots zugeteilt
werden können. Der grosse Nachtlärm kommt also erst noch auf uns zu, wenn nichts dagegen
unternommen wird.

Fazit:
Die weiter zunehmende und starke Überschreitung des gesetzlichen Referenzwertes ist inakzeptabel.
Ein Zurückdämmen des Lärms auf den gesetzlichen Referenzwert scheint aber, nüchtern betrachtet,
ausserhalb der Möglichkeiten des Kantons Zürich zu liegen.
Die laufend zunehmende Missachtung der Nachtruhe ist nicht nur ärgerlich. Lärmbedingte Schlafstörungen
sind gesundheitlich besonders bedenklich und wirken sich auf die Standortqualität der Flughafenregion
verheerend aus. Trotzdem nehmen diese Nachtflüge seit Jahren und mit ungebrochenem
Trend weiter stark zu. Da in der Zeit zwischen 22:00 und 23:00 mehr Slots vergeben werden, als an
einem normalen Tag abgewickelt werden können, erfolgen die Flüge heute regelmässig auch in der
Nachtsperrzeit nach 23:00 Uhr.


Was tun?
Die wirksamste Massnahme zur Senkung der übermässigen Lärmbelastung besteht darin, die Bewegungszahlen
in den sensiblen Nachtrandstunden und Nachtstunden zu reduzieren anstatt weiter aufzublähen.
Viele Starts können beim heutigen Flugplan gar nicht pünktlich sein. Die verspäteten Abflüge
sind somit geplant.
Der Schutzverband verlangt deshalb mit Nachdruck, dass spätabends weniger Slots und diese nur
noch bis 22:30 Uhr zugeteilt werden. Er befindet sich mit dieser Forderung in guter Gesellschaft: Das
BAFU schlägt in seiner Stellungnahme zum FZAG Bericht „Nachweis der Lärmbelastung im Betriebsjahr
2015“ dieselbe Massnahme vor.
Eine weitere wirksame Massnahme ist die Einführung lenkungswirksamer lärmabhängiger Landegebühren.
Damit kann sowohl der Flottenmix als auch die Flugplanung beeinflusst werden. Die Einführung
einer lenkungswirksamen Gebührenordnung wird jedoch nach wie vor verschleppt.
Es gilt zudem zu überprüfen, welche Verbindungen in den Nachtrandstunden tatsächlich hubrelevant
sind und deshalb zwingend in diesen sensiblen Stunden stattfinden müssen. Reine Ferienflüge zum
Beispiel oder Verbindungen innerhalb der gleichen Zeitzone gehören nicht in den Nachtrand.
Insgesamt entspricht die Entwicklung des ZFI leider erneut den Erwartungen des Schutzverbandes.
Umso wichtiger ist es, dass jetzt einfach umzusetzende Massnahmen bei der Slotzuteilung spätabends
und bei den lärmabhängigen Landegebühren rasch umgesetzt werden.


Niederhasli, 1. Dezember 2017