Votum im Nationalrat zur Veloinitiative am 1. März 2018

«A Paris, à vélo, on dépasse les autos.» hat Joe Dassin schon 1972 gesungen, 46 Jahre später verlangt der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative nicht einen Vorrang gegenüber den Autos sondern lediglich, dass das Verkehrsmittel Velo in die Verfassung aufgenommen wird - wie dies die anderen Mobilitätsformen bereits sind. Mit der Integration in den Fuss- und Wanderwegartikel, wird der Veloverkehr in der gleichen bescheidenen Form gefördert wie ihre Partner der sanften Mobilität. So wie dies der Bund beim Fussverkehr macht, kann er den Veloverkehr mit Grundlagenarbeit, Weiterbildung und Beratung unterstützen. Bauvorhaben werden nach wie vor von Kantonen und Gemeinden geplant und erstellt. Eine finanzielle Unterstützung von Bauvorhaben erfolgt ausschliesslich über den Agglomerationsteil des National- und Agglomerationsverkehrsfonds, NAF.

Ein Eingriff in die Hohheit der Kantone ist ausgeschlossen. Eigentlich wären die Gesundheitsförderung, der sparsamer Verbrauch von Energie, der haushälterische Umgang mit dem Boden in der Raumplanung und eine wirtschaftliche Nutzung der Infrastrukturen genug Anliegen von nationalem Interesse, die ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs rechtfertigen würde.

Als Beispiel dafür gehe ich vor allem auf die Verkehrssicherheit ein. Der umweltschonende Veloverkehr kann am besten mit sicheren Infrastrukturen gefördert werden. Sichere und direkte Wege veranlassen am ehesten Automobilisten und Nutzerinnen des öffentlichen Verkehrs das Velo zu benützen um ihren Arbeitsweg zurückzulegen, ihren Einkauf zu tätigen oder zu ihrer Freizeitbeschäftigung zu gelangen. Ein grosser Teil der Auto-, Bus- und Tramfahrten sind kürzer als 5km. Das Potential für die Velonutzung ist also riesig. Dazu kommt, dass jede Automobilistin immer auch Fussgängerin ist, viele Lastwagenfahrer auch mal ein Velofahrer. Darauf gründet auch die breite Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung für die Anliegen der Fussgängerinnen und Velofahrer.

Die trotz der via sicura-Massnahmen ungebrochen hohen Unfallzahlen bei den schwachen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zeigen den grossen Handlungsbedarf auf. Sichere Verkehrsinfrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr dienen auch dem Auto- und insbesondere dem Güterverkehr auf der Strasse. Unfälle belasten alle Beteiligten, die Chauffeure von Lastwagen wie die Unfallopfer und ihre Angehörigen, unabhängig davon, wer der Verursacher ist. Hier wären mehr finanzielle Mittel für entflechtete Verkehrsinfrastrukturen sehr, sehr wünschenswert. Viel Leid könnte damit erspart werden.

Der Fuss- und Veloverkehr ist auch die Form der Mobilität, die keine externen Kosten verursachen, im Gegenteil die Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung hat 2014 den externen Nutzen des Fuss- und Veloverkehrs errechnet, allein der Gesundheitsnutzen wird auf gegen eineinhalb Milliarden beziffert. Investitionen würden somit mit volkswirtschaftlichem Gewinnen schnell amortisiert.

Die Volkinitiative verlangt dieses zusätzliche Engagement, insbesondere in raumplanerischen Fragen. Der Bund würde Einfluss nehmen auf die Aktivitäten der Kantone für den Bau und den Erhalt attraktiver und sicherer Velonetze – zugegeben mit grösseren Kostenfolgen für Bund und Kantone. Aber selbst die Unterzeichnenden des Minderheitsantrages zur Unterstützung der Volksinitiative würden bei einer Annahme in der Stichfrage dem Gegenvorschlag den Vorzug geben. Die breite Akzeptanz im Parlament für den Gegenvorschlag ist es wert, auf diesen zu setzen, denn es kann damit zu gerechnet, und auch in der Bevölkerung die Unterstützung gross sein.

Den Minderheitsantrag Hurter lehnen wir ab. Ist ein Radweg oder ein Fussweg im kommunalen oder kantonalen Richtplan eingetragen, ist er demokratisch legitimiert und somit im öffentlichen Interesse. Dieses Interesse nochmals separat nachweisen zu müssen, ist überflüssig und würde unnötigen zusätzlichen Aufwand generieren.

Die Annahme des Gegenvorschlages mit der Aufnahme des Veloverkehrs in den Fuss- und Wanderwegartikel ist vor allem ein Zeichen der Wertschätzung für diese bedeutende Form des Personenverkehrs.  

« A vélo dans Paris on dépasse les taxis.» Das wollen wir auch in der Schweiz mit der Unterstützung des Gegenvorschlages und dem Minderheitsantrag Rytz.