Parlamentarische Initiative Hardegger Thomas

Hardegger Thomas (SP, ZH): Votum im Nationalrat 4. März 2019

Meine parlamentarische Initiative verlangt, dass eine Stockwerkeigentümergemeinschaft obligatorisch einen Erneuerungsfonds führen muss. Damit soll erreicht werden, dass einerseits die Eigentümerrechte der Stockwerkeigentümer gewahrt werden, indem der Wertzerfall einer Liegenschaft verhindert wird. Damit können andererseits aber auch die baulichen Erneuerungen gefördert und Kosten gespart werden, indem mit Gesamtkonzepten erneuert wird statt mit teuren Einzelmassnahmen. Letztlich beugt dies auch der Verschuldung von Stockwerkeigentümerinnnen vor.


Die Berichte in den Medien häufen sich, dass bauliche Erneuerungen in Stockwerkeigentümergemeinschaften behindert werden, weil nicht alle Mitglieder mitziehen wollen. Grund dafür ist, dass bei grossen Bauvorhaben ein qualifiziertes Mehr notwendig ist. Dann stellen sich, gerade wenn ein Erneuerungsfonds fehlt oder wenn er schwach dotiert ist, grosse Probleme.
Stockwerkeigentümergemeinschaften gibt es seit 1965. Sie sind ein grosser Erfolg. Ein Erneuerungsfonds ist aber nicht vorgeschrieben. Das heisst, aus Spargründen wird häufig auf eine langfristige Planung verzichtet. Jetzt, fünfzig Jahre später, sind die Liegenschaften vieler Stockwerkeigentümergemeinschaften in die Jahre gekommen, und es zeigen sich die Probleme.
Schon der ehemalige Kollege Filippo Leutenegger hat darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Einstimmigkeitsprinzip Ersatzneubauten verhindert werden. Der Bundesrat hat in seiner ablehnenden Stellungnahme damals geschrieben: "Dem Bundesrat ist bewusst, dass das Thema in den nächsten Jahren an Aktualität gewinnen wird."
Wenn ein Erneuerungsfonds vorhanden ist, noch besser, wenn er gut geäufnet ist, dann ist eine Zustimmung einfacher zu erreichen; umso mehr, weil damit auch mittel- und langfristig Kosten gespart werden können.
Indem der Erneuerungsfonds obligatorisch ist, wird er auch regelmässig Thema der Miteigentümerversammlung, und das Bewusstsein für eine Auseinandersetzung mit der baulichen Erneuerung wird geschärft. An einem Wertzerfall hat niemand Interesse. Ein Eigentümer möchte doch eine gut unterhaltene Liegenschaft. Beim Stockwerkeigentum liegt das aber nicht allein in den Händen des einzelnen Eigentümers. Auch die anderen Besitzer greifen in die Eigentumsrechte ein. Dort fehlt allenfalls das Interesse, Geld für die bauliche Erneuerung einzusetzen. Ältere Besitzer und Besitzerinnen finden, dass sich dann die nächsten Besitzer darum kümmern sollten, und Eigentümer, die sich ein Stockwerkeigentum gerade knapp leisten können, sparen sich die Einlage gerne weg. Sie, als Eigentümerin oder Eigentümer, müssen dann zusehen, wie die Liegenschaft an Wert verliert und der Sanierungsbedarf immer grösser wird. Dazu kommt, dass im Schadenfall die Eigentümer solidarisch haften, also auch für die Anteile der Eigentümer, die nicht zahlen können.
Natürlich kauft man mit der Wohnung auch die Nachbarn mit. Aber mit meiner parlamentarischen Initiative lassen sich die Probleme minimieren. In der Kommission wurde moniert, dass die parlamentarische Initiative rechtssystematisch anders formuliert werden müsste. Das mag so sein. Doch mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative in der ersten Phase anerkennen Sie den Handlungsbedarf, und in einer zweiten Phase haben Sie Gelegenheit, sich der Rechtssystematik anzunehmen.
Darum bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.