Interpellation eingereicht am 19.9.19

Öffentlichkeitsprinzip und Mitwirkungsrechte bei der Slotvergabe im Luftverkehr

Flugplanmässige Linienflüge gelten als öffentlicher Luftverkehr - zumindest reklamiert das die Luftfahrtbranche für sich. Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs werden unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet und beschlossen. Während der öffentlichen Auflage der Fahrplanentwürfe können alle Interessierten Stellung nehmen und Anträge stellen. Dies wird auch rege genutzt, insbesondere werden beabsichtigte Änderungen wahrgenommen, unterstützt oder abgelehnt. Bearbeitung und Beschlüsse von hoheitlichen Aufgaben unterliegen grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip, darum ist es unverständlich, dass die Bestimmung der Flugpläne der Schweizer  Linien-Luftfahrt, insbesondere die Belegung der Slots von einem privaten Verein, der Slot Coordination Schweiz, geheim bestimmt wird und damit der Kennntisnahme und der Mitwirkung der Bevölkerung entzogen bleibt.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Wer ist Mitglied beim privaten Verein Slot Coordination Schweiz, mit welcher Aufgabe und welcher Kompetenz?
  2. In welcher Form erfüllt die Slot Coordination Schweiz hohheitliche Aufgaben?
  3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden an die Slot Coordination Schweiz hohheitliche Aufgaben delegiert?
  4. Wer bestimmt, welche Aufgaben der Slot Coordination Schweiz dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen und welche Dokumente der Slot Coordination Schweiz in Erfüllung ihrer Aufgaben der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen?
  5. Aus welchen Gründen wird die Slot-Vergabe nicht als öffentliches Fahrplanverfahren behandelt?
  6. Welche gesetzlichen Bestimmungen müssten geändert werden, damit die Slot-Vergaben wie ein öffentliches Fahrplanverfahren behandelt werden müssten?
  7. Welche Rolle spielten das BAZL und Skyguide,
    1. a) bei der Bestimmung der Anzahl möglicher Slots an einem Flughafen,
    2. b) bei der Genehmigung der Flugpläne?
  8. Welche anfechtbare Verfügung zum Flugplan wird von wem erlassen und wie wird sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
  9. Welche Aufgabe haben BAZL und Skyguide, wenn
    1. a) festgestellt wird, dass infolge der vergebenen Anzahl Slots die bewilligten Betriebszeiten am Flughafen systematisch überschritten werden,
    2. b) wenn trotz systematischer Überschreitung der Betriebszeiten, zusätzliche Slots beantragt werden?
    3. c) wenn bei systematischer Überschreitung der Betriebszeiten, trotzdem wegfallende Slots wieder belegt werden?

Thomas Hardegger, Nationalrat, SP, ZH