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Dienstag, 3. Juli 2012

BERN. Die Fluglärmstreit-Lösung bringt Deutschland längere Ruhezeiten am Abend. Die Schweizer Fluglärmgegner toben.

Verkehrsministerin Doris Leuthard sprach von einem "fairen Vertrag", bei dem beide Seiten Konzessionen gemacht hätten. Deutschland sei von der sogenannten Stuttgarter Erklärung mit einer strikten Plafonierung bei 80000 Anflügen abgewichen, während die Schweiz Deutschland am Abend längere Ruhezeiten gewährt. Konkret heisst das: Nordanflüge über deutsches Gebiet sind nur noch bis 18 Uhr erlaubt (siehe Box). Leuthard betonte dass mit dem Vertrag die Gefahr einer weiteren einseitigen Verschärfung des Anflugregimes durch die deutsche Seite abgewendet werde.

 

Wie die Lasten in der Schweiz verteilt werden sollen ist noch offen. Nach einer Übergangsfrist bis 2020 soll ein Drittel der Flüge über Schweizer Gebiet führen. Leuthard rechnet mit 20000 Flügen die umgelagert werden müssen. Ein Thema wird damit auch wieder der gekröpfte Nordanflug über den Aargau.

Empört reagieren die Fluglärmgegner. "Das ist eine katastrophale Lösung, die der Schweizer Bevölkerung massiv mehr Lärm bringt", sagt etwaThomas Morf, Präsident des Vereins Flugschneise Süd Nein. Auch der Bürgerprotest Fluglärm Ost kündigte in einer Mitteilung Widerstand an: "Mit diesem Vorschlag wird Leuthard kräftig baden gehen."

Beim Flughafen Zürich sprach man dagegen von einem wichtigen Kompromiss: "So bleibt eine künftige Entwicklung des Flughafens möglich", so Sprecherin Sonja Zöchling. Von einem "positiven Zeichen für die ganze Region" sprach der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU): "Mit der Einigung zerschlagen wir einen dicken Knoten und lösen einen jahrelangen Konflikt mit der Schweiz."

 

Der Kompromiss mit Deutschland

BERN. Die Schweiz gewährt Deutschland pro Woche zusätzliche 16,5 Ruhestunden: Flugzeuge dürfen werktags nur noch bis 18 Uhr von Norden her über deutsches Gebiet anfliegen, statt wie heute bis 21 Uhr. Dafür sind Nordanflüge eine halbe Stunde früher möglich als heute, nämlich ab 6.30 Uhr. Zudem müssen die Zürcher Pisten verlängert werden, um den Verkehr künftig stärker in Ost West Richtung
abwickeln zu können. Der Staatsvertrag muss von den eidgenössischen Räten und dem deutschen Bundestag ratifiziert werden.