Fussgängerstreifen beim Bachthalen-Kreisel bleibt

  • 11.07.2019
  • Aargauer Zeitung / Gesamt Regio

Der Fussgängerstreifen beim Bachthalen-Kreisel in Windisch kommt nun doch nicht weg. Fussverkehr Schweiz hat sich erfolgreich beim Verwaltungsgericht gewehrt. Das Urteil liegt der Aargauer Zeitung exklusiv vor. Rückblick: Der Kanton wollte den Fussgängerstreifen entfernen und das Tor zum Areal Königsfelden schliessen. Dagegen regte sich Widerstand.

Eine Beschwerde von Fussverkehr Schweiz, dem Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger sowie von Windischer Institutionen und Einwohnern wurde vom Aargauer Regierungsrat im letzten Winter abgewehrt. Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) kündigte daraufhin an, den umstrittenen Fussgängerstreifen noch vor Weihnachten 2018 entfernen zu lassen. Der Kanton argumentierte mit der Stausituation am Bachthalen-Kreisel, für die er die dort querenden Fussgänger verantwortlich macht. Fussverkehr Schweiz und Heini Glauser aus Windisch haben daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons eingereicht. Fussgängerstreifen ist eine direkte Verbindung Nun also hat Fussverkehr Schweiz vom Verwaltungsgericht vollumfänglich Recht erhalten.

«Damit wird gerichtlich bestätigt, dass Fussgängerstreifen, welche Teil eines Fusswegnetzes gemäss dem Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege sind, nicht ersatzlos aufgehoben werden dürfen», heisst es in der Mitteilung von Fussverkehr Schweiz. Der Fussgängerstreifen sei eine direkte Verbindung zwischen dem Bahnhof Brugg und der psychiatrischen Klinik Königsfelden sowie zwischen dem Campus und der Sportanlage Mülimatt, die von Studierenden genutzt wird. Zudem verbinde der Fussgängerstreifen die Siedlungsgebiete von Windisch mit dem Erholungsraum endang der Aare. «Der Fussgängerstreifen hat daher eine hohe Bedeutung und wird stündlich von mehreren 100 Fussgängerinnen und Fussgängem benutzt», heisst es. Das Verwaltungsgericht habe die Argumentation des Regierungsrats zerpflückt.

«In den Zielsetzungen des kommunalen Gesamtplans Verkehr KGV von Brugg und Windisch ist die Förderung des Fussverkehrs und die Verdichtung des Fusswegnetzes explizit als Zielsetzung enthalten», heisst es. Der Kanton habe diese genehmigt. Kein Beweis, dass Fussgänger schuld sind Die Schaffung von Netzlücken durch Entfernung von Fussgängerstreifen und der Schliessung des Gartentors zum Areal Königsfelden widerspreche diesen Zielsetzungen. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass die Stausituation in einem Zusammenhang stehe mit dem Fussgängerstreifen, argumentiert das Verwaltungsgericht. Die Freude über den Entscheid des Verwaltungsgerichts ist bei Fussverkehr Schweiz gross: «Der Kanton kann nicht etwas genehmigen und einige Monate später das Gegenteil umsetzen», lässt sich Thomas Hardegger, Präsident von Fussverkehr Schweiz, zitieren.

«Das Verwaltungsgericht hat den Behörden klargemacht, dass in einem Fusswegnetzplan festgelegte Fusswege und Fussgängerstreifen nicht ersatzlos aufgehoben werden können.» (jam).