Mit der Volkswahl des Bundesrates sollen wir „Dem Volk vertrauen“. Das würden wohl alle guten Gewissens unterschreiben. Eine Annahme würde allerdings ein grundsätzlich bewährtes System auf den Kopf stellen: Wollen wir aber amerikanische Verhältnisse, wo Wahlkampftrosse durch das Land touren und möglichst viele unerfüllbare Versprechen abgeben? Soll die Wahl eines Bundesrates vom Geld abhängen, dass in einen Wahlkampf gesteckt werden kann und von der Berichterstattung  der Medien, die je nach Besitzerstruktur auf die Kampagne Einfluss nehmen?

 

Zugegeben, unser Parlament wählt nicht immer die schönsten und witzigsten Personen in die Regierung, aber meistens teamfähige Männer und Frauen, die Probleme lösen wollen und sie nicht nur weiter bewirtschaften. Wir brauchen Vertreter, die das Konkordanzsystem akzeptieren und keine Personen, die nur poltern und die politischen Gegner verunglimpfen.

Das heutige Wahlsystem ist nicht perfekt, aber es ermöglicht, dass die Regierung regiert und nicht nur sich selber produziert. Darum Nein zur Volkswahl des Bundesrates.

Das revidierte Asylgesetz hat ursprünglich Neuerungen enthalten, die für alle Beteiligten sinnvoll sind: So die Beschleunigung der Verfahren oder die Errichtung von Bundeszentren ohne Einsprachemöglichkeit für die Gemeinden. Die Vorlage wurde aber mit Verschärfungen angereichert, die gerade die am stärksten bedrohten Flüchtlinge trifft: Ohne Botschaftsgesuche sind die Flüchtlinge, häufig Frauen mit Kindern von politisch Verfolgten, den Schleppern ausgeliefert. Mit der Abschaffung der Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund gibt die Schweiz eine humanitäre Tradition auf, droht doch Personen, die die Teilnahme an einem Bürgerkrieg verweigern, fast immer unmenschliche Behandlung und Verfolgung. Die Asylverfahren können verbessert werden, ohne dass wir unsere Unzufriedenheit über einige Vollzugsbehörden damit ausdrücken, dass die schwächsten und an Leib und Leben bedrohten Menschen bestraft werden. Darum Nein zur Änderung des Asylgesetzes.