Die Welt ist kleiner geworden. Mit dem internationalen Handel und den Reisen in alle Ecken der Welt werden auch Krankheiten schneller verbreitet. Damit übertragbare Krankheiten besser verhütet, bekämpft, überwacht und früher erkannt werden können, müssen Bund und Kantone schneller gezielte Massnahmen koordiniert beschliessen können.

Das Epidemiegesetz schafft auch die gesetzliche Grundlage für Programme zur Bekämpfung der zunehmenden Bildung von Resistenzen bei Krankheitserregern (Antibiotikaresistenzen). Jährlich werden 70 000 Patientinnen und Patienten im Rahmen eines Spitalaufenthaltes mit nosokomialen (im Spital erworbene) Keimen infiziert, was jährlich für rund 2000 Menschen mit tödlichem Ausgang endet und Mehrkosten von 240 Millionen Franken verursacht. Mit nationalen Programmen zur Verbesserung der Spitalhygiene und der Hygiene bei der ambulanten Behandlung können sowohl die Schweizer Bevölkerung als auch die Patientinnen und Patienten bessert geschützt werden. Zusammen mit den beteiligten Kreisen kann der Bund Massnahmen ergreifen, um einen vernünftigen Gebrauch von Antibiotika, sowohl im human- als auch im tiermedizinischen und im landwirtschaftlichen Bereich, anzuordnen. Ein solches Programm ist unabdingbar, will man auch in Zukunft noch schwere Infektionskrankheiten mit Antibiotika bekämpfen können.

Die Gegner des Gesetzes reden von einem Impfzwang, den es nun wirklich nicht gibt. Ein Impfobligatorium könnte einzig für ausgewählte Personengruppen verhängt werden, zum Beispiel für Aerzte oder Pflegende im direkten Kontakt mit Gefährdeten, und nur, wenn eine erhebliche Gefahr besteht.