Der Kanton Zürich verliert durch die Senkung der Grundbuchgebühren 16 Millionen Franken an Einnahmen. Auszugleichen hätten den Ausfall alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wirklich profitieren von der Senkung der Gebühren würden aber nur grosse Immobiliengesellschaften und Spekulanten. Die meisten Haus- oder Wohnungseigentümer tätigen einmal im Leben einen Kauf - einige vielleicht zwei oder dreimal. Da sind die Notariatskosten von 1.5 Promille des Verkehrswertes tragbar und gehen in der Kaufsumme oder den Baukosten auf.

 

Auf die Mieten haben die Grundbuchgebühren kaum Einfluss. Ausgelegt auf die Besitzdauer einer Liegenschaft von 40 Jahren, würden die Kosten weit weniger als 1 Promille der Miete ausmachen. Wer das Gegenteil behauptet, spricht den Immobiliengesellschaften das Wort, die regelmässig und häufig spekulativ Mietshäuser kaufen und verkaufen.

Die Behauptung, dass die Abgabe nicht höher sein dürfe als die Kosten, die den Grundbuchämtern entstehen, ist falsch. Grundbuchgebühren gelten als sogenannte Gemengsteuer; das heisst, ein Teil ist Gebühr, ein Teil ist Steuer, die bedingungslos der Staatskasse zufällt. Die Grundbuchgebühren decken zudem die defizitären Bereiche der Notariatsaufgaben wie Testamente oder Konkurse. Schon 2005 sind die Grundeigentümer mit der Abschaffung der Handänderungssteuer entlastet worden und bereits 2009 ist die Grundbuchgebühr von 2.5 auf 1.5 Promille des Liegenschaftenwertes gesenkt worden.

Um den Kanton aus der finanziellen Schieflage zu befreien, muss der Finanzhaushalt bis 2019 um 1,9 Milliarden verbessert werden, d.h. durch Leistungsabbau oder Steuererhöhung. Ein weiterer Einnahmenausfall liegt zum jetzigen Zeitpunkt quer in der Landschaft. Durch eine neuerliche Senkung der Grundgebühren bezahlten alle für den Gewinn von wenigen. Darum lehne ich die Änderung des Notariatsgesetzes ab.