Wer der Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe zustimmt, bestraft mit grosser Wahrscheinlichkeit zuerst sich selber. Eine steuerliche Schlechterstellung von verheirateten Paaren gibt es bei der Bundessteuer, aber nur für steuerbare Einkommen ab 80‘000 Franken bei Paaren, die beide etwa gleich viel verdienen oder ab 110‘000 Franken Einkommen bei Paaren, die sehr ungleich verdienen. Die Annahme der Initiative würde zu Mindereinnahmen zwischen 1,2 und 2,3 Milliarden Franken führen, die durch die anderen Steuerpflichtigen zu berappen wären.

1‘200‘000 Einpersonenhaushalte werden heute zu einem höheren Tarif als Verheiratete besteuert, auch dann wenn sie noch Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Es sind auch die Einpersonenhaushalte, die die Beitragserleichterungen in der AHV für die Ehepaare, finanzieren. Der Bonus der Verheirateten in der AHV hat einen Wert von 2,8 Milliarden Franken. Müsste die AHV-Rente für Verheiratete aufs Niveau von zwei Einzelrenten angehoben werden, würde das zu einer Rentenkürzung von 1400 Franken im Jahr für alle führen.

Unschön ist auch an der Vorlage, dass damit über eine Steuervorlage der Ehebegriff als „die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ in der Verfassung festgeschrieben wird. Damit werden andere Lebensgemeinschaften klar diskriminiert. Statt der Individualbesteuerung endlich zum Durchbruch zu verhelfen, soll nun ein schlechtes System nochmals verschlechtert werden. Darum ist die Volksinitiative abzulehnen.