Medienmitteilung des Dachverbandes Schweizerischer Patientenstellen 12.12.2017

Weiterhin ohne griffige Massnahmen im Kampf gegen MRSA / Infektionen
 
Der Bundesrat ist immer noch nicht gewillt, verbindliche und umfassende Massnahmen gegen Infektionen und resistente Bakterien (MRSA) zu ergreifen. Das hat er in seiner Antwort vom 01.12.2017 auf die Interpellation 17.3775 von NR Hardegger erneut bestätigt. Seine Begründung ist weder stichhaltig, noch wird sie der Problematik von „Spitalinfektionen“ und der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit MRSA und deren Ausbreitung gerecht.  
 
Zwar gehört die Bekämpfung von Spitalinfektionen und Antibiotikaresistenzen zu den gesundheitspolitischen Prioritäten der bundesrätlichen Agenda "Gesundheit 2020" und mit den Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz und der nationalen Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen wird auch einiges getan, aber die Umsetzung sämtliche Massnahmen ist freiwillig.  
 
Die Begründung weshalb er weder Verbindlichkeiten, noch Kontrollen und wenn nötig Sanktionen vorsieht, fehlt oder ist nicht stichhaltig. Die Spitäler würden bereits Massnahmen im Stil der niederländischen "Search and Destroy Policy" treffen. Doch die Problematik der MRSA betrifft nicht nur Spitäler, sondern auch Langzeitpflegeinstitutionen. Patientinnen und Patienten mit erhöhtem MRSA-Risiko würden systematisch gescreent und mit Massnahmen wie der freiwilligen Absonderung der Betroffenen würde die Übertragung auf andere Patientinnen und Patienten verhindert. Die Risikoselektion ist weder definiert, noch ist ersichtlich, wie diese Patienten mit erhöhtem Risiko identifiziert werden sollen.
 
Dass diese Massnahmen sich bisher positiv auf den Anteil der invasiven MRSA-Infektionen auswirken ist nicht abzustreiten, aber es ist nicht genug. Zudem fehlen Daten, die eine seriöse Auswertung erlauben würden. Es fehlen Daten zu Sepsis-Fällen, regionalen Unterschiede zur Häufigkeit von Infektionen, zu verschiedenen Patientinnen- und Patientengruppen, zum möglichen Gefahrenpotential von MRSA und zu Kosten, welche von MRSA-Infektionen verursacht werden oder zur Risikoselektion und zum Umgang mit Risiken. Der Nachweis für die Wirksamkeit der Massnahmen fehlt in der Antwort des Bundesrates ebenfalls vollumgänglich.  
 
Mit der Begründung, die Akutspitäler würden ihre Verantwortung selbständig wahrnehmen, zieht sich der Bundesrat aus der Verantwortung und so bleiben trotz Handlungsbedarf verbindliche Massnahmen mit Verpflichtung, Kontrolle und wenn nötig Sanktionen in weiter Ferne.  
 
Die Schlussfolgerung, dass in Anbetracht der derzeitigen Lage bezüglich MRSA die Voraussetzungen für eine Anordnung entsprechender Massnahmen durch den Bundesrat nicht erfüllt seien, ist für den DVSP absolut nicht nachvollziehbar und die bundesrätliche Antwort unbefriedigend und sowohl aus Sicht der Patientinnen wie angesichts der steigenden Gesundheitskosten letztlich inakzeptabel.
 
 
Auskunft: Erika Ziltener, Präsidentin DVSP, 079 705 14 30
 
Die Interpellation und Stellungnahme des Bundesrates ist zu finden unter: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173775