Das Geldspielgesetz muss revidiert werden, weil zunehmend über Internet Glückspiele angeboten werden und dort unsere Gesetze nur angewandt werden können, wenn die Betreiber auch in der Schweiz eine Lizenz haben. Vor unkontrollierbaren ausländischen Anbietern sollen Glückspielende deshalb mit Netzsperren (Warnfenstern) geschützt werden.

Geldspiele sind anfällig für Geldwäscherei und Betrug. Bei inländischen Betreibern kann das kontrolliert werden, bei ausländischen Anbietern fehlt diese Möglichkeit – ganz besonders im Internet. Inländische Geldspiel-Bertreiber haben Auflagen zu erfüllen, um Spielsüchtige fern zu halten und sie zahlen Spielsuchtabgaben, mit denen die Kantone Massnahmen gegen Spielsucht finanzieren. Die ausländischen Online-Geldspielanbieter zahlen keine Steuern, keine Spielsuchtabgaben und durch unsere Strafverfolgung nicht belangt werden. Doch sie führen Spielerträge von gegen eine Milliarde Franken ab – Tendenz zunehmend.

Über die kantonalen Lotteriefonds, die mit den Gewinnablieferungen der in der Schweiz lizenzierten Lotterien gespiesen werden, fliessen Beiträge an viele Kultur- und Sportevents und in die AHV/IV-Kassen.

Netzsperren blockieren weder den Computer noch das Spielen. Sie gelten auf Grund einer präzisen gesetzlichen Grundlage einzig für illegalen Seite der Geldspielanbieter. Wenn eine unbewilligte ausländische Wettseite geöffnet wird, erscheint ein Hinweis, dass man den durch schweizerisches Recht geschützten Bereich verlässt. Diese Stopp-Seite genügt aber, dass viele die Finger von gefährlichen Seiten lassen. Dieses System wird bereits in siebzehn europäischen Ländern angewandt.

Wer behauptet, ein Nein ändere nichts an der heutigen Situation, nimmt bewusst in Kauf, dass mehr Geld unversteuert ins Ausland abfliesst und sich die Mittel für AHV/IV, Kultur und Sport vermindern. Deshalb Ja zum Geldspielgesetz.