Vor uns liegt eine Volksinitiative mehr, die vorgibt, für die unter den Behörden leidende Bevölkerung einen Missstand beheben zu wollen. Doch es besteht kein Handlungsbedarf im Verhältnis des Bundesrechts und dem Völkerrecht und es gibt auch keine Schweizerinnen und Schweizer die unter den sogenannten fremden Richtern leiden würden.

- Die völkerrechtlichen Verträge sind demokratisch legitimiert. Sie wurden nach demokratischen Regeln, die wir selber bestimmen und regelmässig anpassen, ausgehandelt und abgeschlossen. Verträge mit wesentlichen Auswirkungen unterstehen dem fakultativen oder gar dem obligatorischen Referendum. Selbst die EMRK, der ursprünglich nicht nach einer Volksabstimmung beigetreten wurde, ist in der Zwischenzeit über verschiedene referendumsfähige Zusatzprotokolle und die Volksabstimmung über die totalrevidierte Bundesverfassung 1999 legitimiert worden. Die Volkinitiative der AUNS, die alle völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte, wurde von der Bevölkerung wuchtig abgelehnt.

- Noch nie habe ich jemanden stöhnen gehört, dass sein Alltag durch den UNO-Beitritt oder die EMRK unerträglich geworden wäre. Vielmehr ist der Bevölkerung bewusst, dass die Schweiz eines der wenigen Länder ist, die seine internationalen Verpflichtungen so breit und so stark demokratisch absichert.

Diese starke demokratische Abstützung ist nicht nur gegen innen ein identitätsstiftendes Element, es ist auch gegen aussen ein starkes Signal. Die Schweiz ist ein zuverlässiger Partner; die Bevölkerung steht hinter ihren Beschlüssen und ihres Parlamentes. Es ist nicht möglich, dass wie in anderen Ländern bereits ein Regierungswechsel genügt, dass internationale Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden. Wenn nun in der Bundesverfassung stehen soll, dass Verträge nur von Fall zu Fall gelten, Völkerrecht missachtet werden darf und dass die Menschenrechte geringgeschätzt werden, wird die Schweiz als unzuverlässiger Partner gelten. Wer will dann noch mit der Schweiz Verträge abschliessen wollen?

Wenn die SVP meint, die Einwohnerinnen und Einwohner gegen Willkür der Obrigkeiten schützen zu müssen, so sollte gerade für sie, die sich ständig und überall benachteiligt sieht, die Europäische Menschenrechtskonvention eine Absicherung gegen mögliche Diskriminierungen sein. Für Minderheiten – und die SVP sieht sich gerne in der Opferrolle – wäre die Annahme der Initiative fatal, Verstösse gegen die Konvention und gegen Verfahrensgarantien könnten nicht mehr angefochten werden.

Die Selbstbeschneidungsinitiative schwächt unsere Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Möglicherweise sind es gerade die Diskriminierungsurteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die der SVP missfallen: Zum Frauenstimmrecht, zur Entschädigung von Asbest-Opfern, zur Abschaffung der administrativen Versorgung oder zur Überwachung von Versicherten. Selbst economiesuisse warnt davor, die EMRK aufs Spiel zu setzen. Ein von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass für die Unternehmen die EMRK von grosser Bedeutung ist, insbesondere die Verfahrensgarantien, die Meinungsfreiheit und der Schutz von Privatsphäre und Daten. So können sich in diesen Bereichen auch juristische Personen auf diese Konventionsrechte berufen.

Das was als Schutz vor fremden Richtern proklamiert wird, ist damit ein Abbau der Rechte sowohl für die natürlichen wie der juristischen Personen, schädigt das Ansehen der Schweiz und schafft Rechtsunsicherheit. Wenn sie die Schweiz lieben, werden Sie die Selbstzerstörungsinitiative verwerfen.

Votum im Nationalrat vom 11. Juni 2018