Ja zur Familienpolitik

Lippenbekenntnisse zu besserer Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit haben wir in den vergangenen Jahren zur Genüge gehört. Zu oft bleiben dann die Taten aus. Der neue Verfassungsartikel 115a zur Familienpolitik will deswegen säumigen Kantonen Beine machen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Gebot der Stunde; dies aus wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Gründen. Ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen schafft die Voraussetzung dafür, dass Mütter, von denen viele über eine gute Ausbildung verfügen, im Beruf bleiben und sich auch weiterbilden können. Viele Familien sind heute auch auf zwei Einkommen angewiesen; Alleinerziehende haben oft gar keine Wahl, als erwerbstätig zu sein. Viele Paare würden gerne mehr Kinder haben, wenn sie gesicherte Betreuungsplätze hätten und immer mehr gut ausgebildete Frauen verzichten deswegen auf Kinder. Das wird in Zukunft auch das Verhältnis von jung und alt belasten.

Der Bund wird nur dort eingreifen, wo die Kantone die Familienpolitik vernachlässigen. Dann würde er Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung festlegen. Das bedeutet, dass Kantone und Gemeinden nicht mehr belastet werden, wenn sie sich heute schon angemessen für den Nutzen der Gesellschaft und der Wirtschaft einsetzen.