Denn die Abzocker wissen sehr wohl was sie tun!

Hat Ihr Lohn in den letzten Jahren auch um die Hälfte zugenommen? Nicht, dann sollten sie vielleicht den Job wechseln. Setzen Sie sich doch in die Führungsetage eines Grossunternehmens, denn „unsere Führungskräfte“ verdienen 56% mehr als vor 10 Jahren. Wenn Sie zu den Konzernchefs gehören, dürfen es auch einmal zweistellige Millionenbezüge sein.

Die Bilanz vom 6.9.2012 zeigt zudem noch auf, dass diese exorbitanten Gehälter überhaupt nichts mit dem internationalen Wettbewerb zu tun haben, wie uns das die „armen“ Reichen immer vorbeten. Manager in der gleichen Funktion verdienen in Deutschland Frankreich oder England nur einen Bruchteil davon, was ihre Schweizer Kollegen abzügeln.

Immerhin erklären uns die Bezüge der Pharma-Chefs, wieso wir in der Schweiz die höchsten Medikamentenpreise weltweit bezahlen: Ja irgendwoher müssen ja die grossen Gewinn kommen, die diese Gehälter ermöglichen.

Mich erstaunt immer wieder, wie widerstandslos die Aktionäre diese unanständig hohen Löhne an der Generalversammlung absegnen. Offenbar genügt es den Aktionären, dass sie an kurzfristigen Gewinnen beteiligt werden; über die Dividenden und die Kurssteigerungen ihrer Aktien. Uns geht dies aber alle an, denn ihre und meine Pensionskasse hält auch Aktien der Pharmaindustrie. So sind wir alle mitbeteiligt, wenn die Pensionskasse diese Geschäftspraktiken an der Generalversammlung akzeptiert. Auch wenn die Pensionskassen Häuser und Aktien von Immobilienfirmen besitzen, gilt dies: Diese rentieren dann am besten, wenn die Mieten möglichst hoch sind. Und wenn Restrukturierungen mit Entlassungen die Aktienwerte steigern, werden wir über unsere Pensionskassen Mitgewinner an solch fragwürdigen Gewinnen.

Die Abzockerinitiative will übertriebene Vergütungen der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte verhindern. Die eidgenössischen Räte haben dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, ihm dann aber in der Beratung viele Zähne gezogen: So stimmen die Aktionäre über die Saläre der Geschäftsleitung ab, das Resultat ist aber nicht zwingend bindend und er verzichtet auch auf Strafbestimmungen, die Verstösse gegen die Aktionärsrechte ahnden. Auch die Pensionskassen werden nicht zur Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte verpflichtet, und sie sind damit nicht zum Abstimmen im Interesse der Versicherten gezwungen. So zwingt einzig die Abzockerinitiative das Parlament, die Gesetze im Interesse der Versicherten, Lohnempfängerinnen und Konsumenten zu verschärfen, - wenn sie in der Volksabstimmung eine Mehrheit findet.

 

Gerne zeigen die Medien mit dem Finger auf den Pensionierten, der ohne Rente und Ersparnisse dasteht. Weil er arbeitslos geworden ist, hat er sich mit seinem Pensionskassengeld erfolglos in der Selbständigkeit versucht und dabei sein Altersguthaben verloren. Schnell werden Menschen mit solchen Schicksalen zu Sündenböcken gestempelt. Selbsternannte Wirtschaftsexperten hingegen, die unsere Rentenersparnisse wie einen Spieleinsatz im Finanzweltcasino anlegen, werden geschont. Allfällige Millionenverluste fallen dann unter erlaubtes wirtschaftliches Risiko.

 

Abzocken ist nicht ein Verteilkampf unter den Reichen. Nein, sie verteilen unser Geld: unsere Gesundheitskosten, unsere Mieten und unsere Renten. Und sie wissen sehr wohl was sie tun. Die Bilanz präsentierte die Rangliste der „wichtigsten 100 Bankerinnen und Banker“; offenbar ist es für die Abgebildeten eine Ehre, darin aufgeführt zu werden. Eigentlich ist es aber auch das Ranking der grössten Zugreiferinnen und Zugreifer.

 

Thomas Hardegger