Bulletin 68 der Patientenstelle Zürich

April 2012 - Es ist längst bekannt: Jährlich treten in Schweizer Spitälern bei sieben Prozent der Patienten postoperative Infektionen auf. 2000 Todesfälle und zusätzliche Gesundheitskosten von 240 Mio CHF sind die Folge. Dabei wären mit einfachen Massnahmen mindestens ein Drittel der Todesfälle vermeidbar. Hygienefachleute beklagen, dass angeordnete Hygienemassnahmen zu wenig beachtet werden, sei es aus Zeitdruck, Personalknappheit oder einfach aus Nachlässigkeit. Andere europäische Länder haben auf die Gefahr reagiert und Massnahmen eingeleitet. Mit drei aufeinander abgestimmten Vorstössen, koordiniert durch den DVSP, sollen die Patientinnen und Patienten besser geschützt und im Falle der Infektion besser unterstützt werden.

Hygienegesetz: Für die Spitäler sollen Hygienestandards erstellt und deren Umsetzung kontrolliert werden. Mangelhafte Einhaltung der Vorgaben müssen sanktioniert werden. In Deutschland wird be-reits per Gesetz qualifizierte spital-hygienische Betreuung verlangt. (Thomas Hardegger, Nationalrat, SP/ZH)

Meldepflicht: Mit der Übernahme der Spitalinfektionen in die Melde-pflicht für übertragbare Krankhei-ten werden Infektionen mit resistenten Keimen systematische erfasst und gezielte Massnahmen, wie etwa ein Patientenscreening mittels eines einfachen Nasenab-strichs, könnten angeordnet wer-den. (Jean-François Steiert, Nationalrat, SP/FR)

Umkehr der Beweislast: Bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht sollen nicht mehr die Geschädig-ten, sondern die Spitäler in der Pflicht stehen, denn für Betroffene ist es fast unmöglich, eine Spital-infektion zu beweisen. (Edith Graf-Litscher, Nationalrätin, SP/TG)

Es ist sehr zu hoffen, dass die Spitäler und Pflegeinstitutionen nicht zuwarten, bis sie die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der eigentlich selbstverständlichen Hygienesorgfalt zwingt. Schön wäre es, wenn die Diskussion der politischen Vorstösse eine Vorwirkung entfaltet, die viele unnötige Infektionen verhindert.

Alle Vorstösse sind auf der Homepage www.parlament.ch bei den Mitgliedern einsehbar.