Bei beiden Vorlagen ist es nicht einfach, den Kern der Vorlagen vom Getöse des Abstimmungskampfes zu lösen.

Die Verschärfung des Hooligan-Konkordat von 2010 nimmt die nun zweijährigen Erfahrungen auf und will vor allem den Clubs strengere Auflagen machen können. Möglich sind Alkoholverbote, Verkauf von Kombitickets oder ID-Kontrollen. Gegen einzelne Personen, die als Hooligan aufgetreten sind, können neu für drei statt für ein Jahr ein Rayonverbot verhängt werden.

Auch wenn wieder einmal viele für die Sünden weniger büssen müssen, sind die Verschärfungen notwendig, damit sich auch wieder Familien mit Kindern sorglos auf ein unterhaltsames Sportereignis freuen können.

 

Die  Volksinitiative „Gegen Steuergeschenke für Superreiche“ verlangt höhere Vermögenssteuern für Vermögen ab zwei Millionen Franken.  Damit wäre der Kanton Zürich noch nicht der teuerste Kanton, obwohl er wohl die besten Infrastrukturen und Dienstleistungen  anbietet. Dass die JUSO den Initiativtitel noch mit so einem klassenkämpferischen Zusatz „Bonzensteuer“ versehen haben, ist ihrem jugendlichen Übermut zuzuschreiben und ihnen nachzusehen.  Immerhin greifen sie die wachsende Entsolidarisierung der Begüterten mit den Normal- und Wenigverdienenden auf, und versuchen etwas dagegen zu setzen. Unsere Bundesverfassung schreibt die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, dem würde mit der Annahme der Initiative etwas mehr Nachachtung verschafft.